![]() Die KV Hessen hat gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Testungen für den Nukleinsäurenachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 für Lehrkräfte in Hessen geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, kurz vor Ende der hessischen Sommerferien so vielen Lehrkräften wie möglich die Gelegenheit zu geben, sich im Zeitraum vom 10. August bis 1. Oktober 2020 mehrfach, das heißt alle zwei Wochen, auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Das Material soll an ein durch das Hessische Kultusministerium beauftragtes Labor übermittelt werden. |
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